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Anwalt | Recht

Franziska Hentschel Rechtsanwaltskanzlei

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Dr. Brüggemann | Miermeister | Kunz

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Der ›Für-Sprecher‹


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Rechtliche Auseinandersetzungen liebt keiner.

Wenn man aber mal in eine solche Situation kommt, ist die erste Frage die nach einem ›Anwalt‹.

Was genau ist ein Anwalt?
Was ist ein Advokat?

Fragen wir die Semantik, die Lehre von der Wortbedeutung:
Ein Anwalt ist jemand, der am meiner Statt für mich waltet.
Der Advokat ist der von mir Herbeigerufene.
Der Prokurator ist der, der sich um mein Anliegen kümmert.
Fürsprecher war auch lange Zeit eine gängige Bezeichnung.

Damit waren früher in der Regel eher Menschen gemeint, die gut reden konnten als Rechtsgelehrte — Kenner des Rechts.

Erst mit dem Hochmittelalter wurde in Europa Zu um Zug das Verfahren bei Gericht professionalisiert.

Es bildete sich ein Berufsstand der Juristen heraus, die eine Partei vor Gericht vertraten, die Prokuratoren.

Und es entstand der Beruf des Anwalts, der seine Mandanten beriet und sie auch in außergerichtlichen Geschäften betreute. Sie nannten sich Advocaten.

Diese Zweiteilung lockerte sich mit der Zeit und verschwand ganz im Zuge der Napoleonischen Revolution.

Anwälte haben heute die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.
Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z. B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar oder Mediator – bestehen.

Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.

Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.

Im Alten Rom – der Wiege des Römischen Rechts, das noch heute die Grundlage unserer Justiz ist – stand den Rechtsbeiständen zu, eine Toga zu tragen.

Sie zählen zu den angesehen togati.

Das hat sich bis heute formal erhalten.
Tritt ein Anwalt in Ausübung seines Berufes auf, legt er die Robe an.





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